AGB

KFZ-Zulassungsdienst für Hamburg und Pinneberg
Allgemeine Geschäfts Bedingungen
Mit der Vereinbarung eines Termins zur Abgabe der Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeuges bei uns oder bei dem Auftraggeber Vorort wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen, übergeben werden. Zulassungen, die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern, sind vom Auftraggeber trotzdem zu zahlen.
1.
2.
Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Autohändler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Der Zulassungsdienst ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten, bis sämtliche Forderungen gegen den neuen Fahrzeughalter oder den auftraggebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.
Eine Haftung wegen nicht termingerechter Ausführung der Zulassungen und daraus resultierenden Folgeschäden wie z.B. Fahrzeugausfall, entstehende Reisekosten etc. ist ausgeschlossen. Zulassungsdienst Hamburg ist bemüht, die Aufträge termingerecht auszuführen, kann hierfür jedoch keine Gewährleistung übernehmen.
4.
Für in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, der durch Zulassungsdienst Hamburg zu vertreten ist, ersetzt Zulassungsdienst Hamburg die Wiederaufbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie zum Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit etc.
5.
Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, das die im Fahrzeugbrief ausgedruckten Identifizierungsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt, und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler stellt Zulassungsdienst Hamburg von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler hat gegenüber Zulassungsdienst Hamburg keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. beschlagnahmt werden.
6.
Es gelten die, mit Zulassungsdienst Hamburg mündlich vereinbarten Preise, die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt sind. Abweichend hiervon haben nur im einzelnen schriftlich gefasste Sondervereinbarungen Gültigkeit.
Ausgestellte Rechnungen sind bei der Vorlage sofort und ohne jeden Abzug zu zahlen. Bargeld oder Verrechnungsschecks dürfen nur von hierzu schriftlich bevollmächtigten Mitarbeitern von Zulassungsdienst mit befreiender Wirkung für den Kunden entgegen genommen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile ist Hamburg
Mündliche Vereinbarungen und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Fall der Schriftform
Zulassungsdienst Hamburg übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die durch die Weiterleitung von dieser Homepage auf fremde Inhalte (z.B. durch Hyperlinks) entstehen. Zulassungsdienst Hamburg trägt keine Verantwortung für diese Inhalte und haftet nicht für diese.
11.
Wenn der Auftraggeber keine weiteren Angaben zu der von Ihm benötigten Kennzeichengröße macht werden Standardkennzeichen mit den Maßen Länge 520mm Breite 110mm geprägt und besiegelt. Für die Angabe von Abweichungen der Kennzeichengröße ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Kennzeichen bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.
Alle Rechte vorbehalten Zulassungsdienst Hamburg 01.01.2023
Nach Oben
AGB  Startseite Informationen
Mit der Vereinbarung eines Termins zur Abgabe der Unterlagen für die Zulassung eines Fahrzeuges bei uns oder bei dem Auftraggeber Vorort wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, das alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen, übergeben werden. Zulassungen, die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit von Unterlagen scheitern, sind vom Auftraggeber trotzdem zu zahlen.
1.
Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Autohändler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Der Zulassungsdienst ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten, bis sämtliche Forderungen gegen den neuen Fahrzeughalter oder den auftraggebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.
2.
3.
Eine Haftung wegen nicht termingerechter Ausführung der Zulassungen und daraus resultierenden Folgeschäden wie z.B. Fahrzeugausfall, entstehende Reisekosten etc. ist ausgeschlossen. Zulassungsdienst Hamburg ist bemüht, die Aufträge termingerecht auszuführen, kann hierfür jedoch keine Gewährleistung übernehmen.
4.
Für in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, der durch Zulassungsdienst Hamburg zu vertreten ist, ersetzt Zulassungsdienst Hamburg die Wiederaufbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten beinhalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten etc. werden nicht ersetzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie zum Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers bei Verlust des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit etc.
5.
Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, das die im Fahrzeugbrief ausgedruckten Identifizierungsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt, und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler stellt Zulassungsdienst Hamburg von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler hat gegenüber Zulassungsdienst Hamburg keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die seitens der Ordnungsbehörden festgehalten bzw. beschlagnahmt werden.
6.
Es gelten die, mit Zulassungsdienst Hamburg mündlich vereinbarten Preise, die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt sind. Abweichend hiervon haben nur im einzelnen schriftlich gefasste Sondervereinbarungen Gültigkeit.
7.
Ausgestellte Rechnungen sind bei der Vorlage sofort und ohne jeden Abzug zu zahlen. Bargeld oder Verrechnungsschecks dürfen nur von hierzu schriftlich bevollmächtigten Mitarbeitern von Zulassungsdienst mit befreiender Wirkung für den Kunden entgegen genommen werden.
8.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile ist Hamburg.
Mündliche Vereinbarungen und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen in jedem Fall der Schriftform
9.
Zulassungsdienst Hamburg übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die durch die Weiterleitung von dieser Homepage auf fremde Inhalte (z.B. durch Hyperlinks) entstehen. Zulassungsdienst Hamburg trägt keine Verantwortung für diese Inhalte und haftet nicht für diese.
10.
11.
Wenn der Auftraggeber keine weiteren Angaben zu der von Ihm benötigten Kennzeichengröße macht werden Standardkennzeichen mit den Maßen Länge 520mm Breite 110mm geprägt und besiegelt. Für die Angabe von Abweichungen der Kennzeichengröße ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Kennzeichen bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.
Nach Oben
Alle Rechte vorbehalten Zulassungsdienst Hamburg 01.01.2023